Mitgliedschaft beim Deutschen Zarathustrischen Verein

1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
2. Eine natürlichen Personen als Mitglied sollte:

  • a.mindestens 18 Jahre alt sein;
  • b. als Zarathustrier konvertiert sein.

3. Die Mitgliedschaft erfolgt nur nach schriftlicher Beitrittserklärung.
4. Gegen die Ablehnung des Antrages, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.
5. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von mindestens drei Monaten bis zum Ende des Geschäftsjahres.
6. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt.

Mitgliedsbeitrag

1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
2. Die Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung, bei der die Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträge geregelt wird (derzeit 60 Euro im Jahr).
3. Allen Mitgliedern steht das Recht zur Mitwirkung in den Gremien des Vereins zu.

Steuervergünstigung

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
4. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen.
5. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.